Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesammtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und
nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr 750 kg mitgeführt werden. Fahrzeugkombinationenaus
einem Zugfahrzeug der Kat. B und einem Anhänger vonmehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht
3500 kg und das Gesamtgewichtdes Anhängers das Leergweicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Mindestalter |
18 Jahre |
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Nothelferkurs |
Ja |
Siehe unter Nothelferkurs |
Theorieprüfung |
Ja |
Siehe unter Theorie |
Gültigkeit LFA |
24 Monate |
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Verlängerung LFA |
Nein |
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Grundkurs |
-- |
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Verkehrskunde |
Ja |
4 mal 2 Stunden |
Fahrberechtigung für |
B, B1, F, G, M |
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Begleitperson |
Ja |
Lehrnfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unter-nommen werden,der das 23.
Altersjahr vollendet hat und seit mind. 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.
Der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen und diese auch beim Tragen der
Sicherheitsgurte wirksam betätigen können.
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